Die Subvention für Windkraftanlagen für Haushalte wurde genehmigt, was bedeutet, dass der Abrechnungspreis bis 2016 150 øre pro kWh beträgt.
4/1/2016
Die dänische Energieagentur schreibt auf ihrer Website:
Im Gesetz Nr. 641 wurden vorübergehend erhöhte Abrechnungssätze beschlossen. Das Gesetz besagt, dass - wenn die Bedingungen des Gesetzes erfüllt sind - für Windkraftanlagen für Haushalte, die am 20. November 2012 oder später an das Netz angeschlossen werden, ein Preiszuschlag gewährt werden kann, der so festgelegt ist, dass der Preiszuschlag und der feste Marktpreis zusammen 0,250 DKK pro kWh für Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 10 kW oder weniger betragen. Liegt die installierte Leistung über 10 kW, können der Preiszuschlag und der Marktpreis zusammen 0,150 DKK pro kWh betragen.

Die dänische Energieagentur schreibt auf ihrer Website:
Im Gesetz Nr. 641 wurden vorübergehend erhöhte Abrechnungssätze beschlossen. Das Gesetz besagt, dass - wenn die Bedingungen des Gesetzes erfüllt sind - für Windkraftanlagen für Haushalte, die am 20. November 2012 oder später an das Netz angeschlossen werden, ein Preiszuschlag gewährt werden kann, der so festgelegt ist, dass der Preiszuschlag und der feste Marktpreis zusammen 0,250 DKK pro kWh für Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 10 kW oder weniger betragen. Liegt die installierte Leistung über 10 kW, können der Preiszuschlag und der Marktpreis zusammen 0,150 DKK pro kWh betragen.
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